Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V.

Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland begrüßt Stärkung der beruflichen Weiterbildung

13.05.2016 | Der Bundesverband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland begrüßt ausdrücklich das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG). „Das Gesetz verbessert den Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung und damit zum Arbeitsmarkt“, so Wolfram Kohler, Vorstandsmitglied im Verband der Kolping-Bildungsunternehmen und Teilnehmer der Sachverständigenanhörung im Bundestag.

Trotz guter Arbeitsmarktentwicklung haben insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Dieser Personenkreis verfügt zudem im internationalen Vergleich über zu geringe Grundkompetenzen, wie sich aus einer international vergleichenden Studie zu Kompetenzen von Erwachsenen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren (PIAAC-Studie) ergibt.

 

„Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Weiterbildungsförderung für diesen Personenkreis adressatenorientiert zu verstärken“, so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland, Werner Sondermann.

 

Der Gesetzentwurf sieht hierzu vor:

 

Förderung von Grundkompetenzen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten.

 

Weiterbildungsprämie

Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer durch Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro, beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro.

 

Umschulungsbegleitende Hilfen

Bei einer betrieblichen Umschulung können umschulungsbegleitende Hilfen erbracht werden, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen.

 

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 45 Jahren bis Ende des Jahres 2020 befristet ist, wird weiter flexibilisiert. Die Möglichkeiten der Kofinanzierung von beruflicher Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Arbeitgeber werden gestärkt.

 

Aus Sicht des Verbandes bleibt aber die Frage offen, wie die genannten Zielgruppen zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung motiviert werden können. „In diesem Zusammenhang setzt die beabsichtigte Prämienzahlung im Rahmen abschlussbezogener Maßnahmen einen wichtigen monetären Anreiz. Ergänzend dazu sollten gezielte beraterische Impulse durch Arbeitgeber, die Agenturen für Arbeit und beteiligte Träger erfolgen, um Zugangswege zu eröffnen und Perspektiven aufzuzeigen. Auch Coaching-Maßnahmen können während des Maßnahmeverlaufes ein geeignetes Instrument darstellen, um das Erreichen des Bildungszieles sicherzustellen“, so Werner Sondermann.

Wolfram Kohler, Vorstand