Sorge über Arbeitsmarktpolitik in Berlin geäußert

16.11.2010 | Berlin - Die Sorge über die geplanten Einschränkungen der Qualifizierungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche und Langzeitarbeitslose durch die ARGE'n und Arbeitsagenturen im kommenden Jahr standen im Mittelpunkt eines Gesprächs mit Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Vertretern des Kolping-Bildungswerkes Bayern e.V.
von rechts: Werner Sondermann - Sprecher des Vorstands Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland, Dr. Ralf Brauksiepe - Staatssekretär Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Josef Paul, Aufsichtsrat Kolping-Bildungswerk Bayern e.V., Dr- Thomas Goppel MdL - Ausichtsratsvorsitzender Kolping-Bildungswerk Bayern e.V., Axel Möller - Vorstandsvorsitzender Kolping-Bildungswerk Bayern e.V.

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Thomas Goppel, Vorstandsvorsitzender Axel Möller, der Sprecher des Vorstandes der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland Werner Sondermann und Aufsichtsratmitglied Josef Paul wiesen bei einem Besuch im Bundesarbeitsministerium in Berlin auf die fatalen Folgen hin, die ein solcher Schritt nach sich ziehen würde. Bei der Unterredung teilte Dr. Brauksiepe mit, dass die Mittelreduzierung im Haushalt 2011 nicht zu einer radikalen Einschränkung bei den genannten Maßnahmen führen werde, weil die verbesserte Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die sich bereits heute abzeichnenden demographischen Entwicklungen die Mittelkürzungen zu einem großen Teil kompensieren. Brauksiepe setzte sich bei dem Gespräch im Ministerium für eine kontinuierliche Fortführung der Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ein.


Sorgen mache Staatssekretär Brauksiepe jedoch die durch die Ausschreibungen in Gang gesetzte Preisspirale nach unten. Er habe erhebliche Zweifel, ob sich nicht durch die erheblichen Preissenkungen die Qualität der Maßnahmen verschlechtert habe. Zur Zeit sieht das Ministerium aber keinen vernünftigen und erfolgreichen Weg eine Konstruktion zu finden, die sicher stellt, dass Bildungsunternehmen auch auf Grund der Ausschreibungsergebnisse einen vernünftigen Lohn an ihre Mitarbeiter zahlen können. Staatssekretär Dr. Brauksiepe bedauerte, dass der Mindestlohn für den er sich insbesondere auf Grund der Informationen von Kolping eingesetzt hat, nicht realisiert werden konnte. Was die Prüfung der Bildungsmaßnahmen durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) der Bundesagentur angeht, zeigten sich die Vertreter des Kolping-Bildungswerkes Bayern überrascht, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Bundesarbeitsministerium versichert habe, dass es keinen Bußgeldkatalog sowie die damit verbundenen Verfahren hinsichtlich von Strafzahlungen für nicht eingehaltene Leistungszusagen gebe. Durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis konnten die Vertreter des Kolping-Bildungswerkes Bayern Staatssekretär Brauksiepe aufzeigen, dass die Realität vor Ort anders aussieht. So würde das Erscheinen der Prüfgruppen fast überfallartige Züge annehmen und die dann verhängten Vertragsstrafen wegen nicht Einhaltung der zugesicherten Leistungen seien absolut willkürlich und stünden in keinem Verhältnis. Von Kolpingseite wurde eine Behandlung auf Augenhöhe gefordert und ein transparentes Verfahren.