Flexiblere Ausbildung gefordert - Standardangebote oft nicht Situationsgerecht

28.06.2010 | München - Ausbildungsmaßnahmen müssen auf die individuelle Situation der Jugendlichen zugeschnitten sein. Das gilt insbesondere auch für die Dauer der Ausbildung benachteiligter junger Menschen. Die zeitlich festgelegte Förderung durch die Bundasagentur für Arbeit verhindert eine Verlängerung - auch wenn es sinnvoll und notwendig ist. Der erfolgreiche Abschluss, das Zeugnis, mit dem sich die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt bewerben können, muss als Maßstab für den Erfolg einer Maßnahme gelten. Hier ist die Politik gefordert.

Monika (Name geändert) absolviert im zweiten Jahr ihrer Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe. Im KOLPING Ausbildungshotel St. Theresia arbeitet sie im Service mit und erlernt so durch die tägliche Arbeit die notwendigen Kenntnisse für ihre Ausbildung. Neben dem theoretischen Unterricht im Ausbildungshotel St. Theresia und an der ADOLF-KOLPING Berufsschule begleiten sie auch Sozialpädagogen in persönlichen Fragen. Im Stütz- und Förderunterricht wird versucht, schulische Schwierigkeiten, die die meisten der Auszubildenden in St. Theresia mitbringen, nachzubereiten. Die Ausbildung, die durch die Agentur für Arbeit gefördert wird, ist auf zwei Jahre angelegt und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Die Arbeit im Restaurant, vor allem der direkte Kontakt mit den Gästen liegen Monika. Mittlerweile fühlt sie sich sehr wohl in St. Theresia. Von ihrer anfänglichen Unsicherheit im Umgang mit den Gästen ist nichts mehr zu spüren. Mit ihrer Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gewinnt sie die Gäste sehr schnell für sich. Bei kleineren Unsicherheiten wird sie nicht mehr verlegen. Hat sie doch gelernt, diese einfach mit einem Lächeln zu überbrücken.
Angst hat sie nur mehr vor der Theorie und der bald anstehenden Prüfung. Vor allem im schriftlichen Ausdruck hat sie noch große Schwierigkeiten. Trotzdem wurde sie mit Ablauf der zweijährigen Maßnahme zur Abschlussprüfung angemeldet. So schreiben es die Vorgaben der Agentur für Arbeit vor.

„Manche Auszubildenden brauchen etwas länger, um ihre Lernschwierigkeiten zu meistern. Auch wenn unsere Sozialpädagogen im Stützunterricht konkret an den Problemfächern arbeiten, reichen bei einigen Auszubildenden die zwei Jahre nicht aus, um die Defizite aus früheren Jahren auszugleichen,“ so Rolf Glaiter, Leiter des KOLPINB Ausbildungshotels St. Theresia. „Bei einigen Jugendlichen würde etwas weniger Druck und etwas mehr Zeit sicher viel helfen.“
Auf individuelle Bedürfnisse wird jedoch keine Rücksicht genommen. Die Agentur für Arbeit misst den Erfolg einer Maßnahme an der Zahl der Auszubildenden, die sich nach zwei Jahren zur Prüfung anmelden. Dabei wäre es oft sinnvoll, die Ausbildung um drei oder sechs Monate zu verlängern, um damit die Wahrscheinlichkeit des Bestehens zu erhöhen. Die Ausbilder in St. Theresia haben keine Wahl, als alle Jugendlichen zur Prüfung anzumelden und mit viel Druck auf diese vorzubereiten. Wohlwissend, dass einige noch nicht reif für die Prüfung sind und nach sechs Monaten nochmals antreten müssen. Dieser Misserfolg könnte Jugendlichen erspart bleiben, wenn die Regelungen flexibler gehandhabt würden.

Bettina Sprenzel